EU - Heimtierausweis
Neue Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in der Europäischen Union
 
Die EU hat beschlossen, daß bei Reisen innerhalb der EU ab dem 3. Juli 2004 ein einheitlicher Heimtierpass mitgeführt werden muss. Dieser Pass muss dem Tier zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar und die Kennzeichnung im Pass eingetragen sein.
 
Für die Kennzeichnung durch Tätowierung  ist eine Übergangsfrist bis zum 2.Juli 2011 vorgesehen, danach müssen alle Tiere per Mikrochip identifizierbar sein. Neben den Angaben zum Tier muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für in Deutschland lebende Tiere bedeutet dies, dass die letzte Tollwutimpfung maximal 1 Jahr, bzw. mindestens 30 Tage alt sein darf.
 
Die neuen EU-Heimtierimpfpässe werden durch Tierärzte ausgestellt, die dazu behördlich legitimiert sind.
 
Irland, Schweden und Grossbritannien dürfen für eine Übergangsfrist von 5 Jahren ihre schärferen Anforderungen beibehalten ( Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper, Behandlung gegen Bandwürmer, ggf. gegen Zecken)
 
Es gelten folgende Übergangsregeln für den privaten Reiseverkehr:
Die alten Impfpässe behalten ihre Gültigkeit, wenn sie
 
1)  vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurden,
2)  noch gültig sind, d.h. eine gültige Tollwutimpbescheinigung enthalten,
3)  den inhaltlichen Anforderungen für den EU-Heimtierpass entsprechen (d. h. vor allem die eindeutige Kennzeichnung des Tieres).
 
Nach Ablauf der letzten eingetragenen Tollwutimpfung werden die bisherigen Impfausweise ungültig!
 
Tierhalter, die nicht beabsichtigen zu verreisen, können weiterhin den bisherigen "Internationalen Impfpass" benutzen, Tierbesitzer, die ohne den neuen EU-Pass auf Reisen gehen, müssen mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall werden Sanktionen erhoben,  die bis zur Quarantänisierung des Tieres reichen können, und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.