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EU - Heimtierausweis
Neue Regeln
für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in der Europäischen Union
Die EU hat beschlossen,
daß bei Reisen innerhalb der EU ab dem 3. Juli 2004 ein einheitlicher
Heimtierpass mitgeführt werden muss. Dieser Pass muss dem Tier zugeordnet
werden können, d. h. das Tier muss mittels Mikrochip oder Tätowierung
identifizierbar und die Kennzeichnung im Pass eingetragen sein.
Für die Kennzeichnung
durch Tätowierung ist eine Übergangsfrist bis zum 2.Juli 2011
vorgesehen, danach müssen alle Tiere per Mikrochip identifizierbar
sein. Neben den Angaben zum Tier muss der Pass den tierärztlichen
Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen
Tollwut verfügt. Für in Deutschland lebende Tiere bedeutet dies, dass
die letzte Tollwutimpfung maximal 1 Jahr, bzw. mindestens 30 Tage
alt sein darf.
Die neuen EU-Heimtierimpfpässe
werden durch Tierärzte ausgestellt, die dazu behördlich legitimiert
sind.
Irland, Schweden und
Grossbritannien dürfen für eine Übergangsfrist von 5 Jahren ihre
schärferen Anforderungen beibehalten ( Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper,
Behandlung gegen Bandwürmer, ggf. gegen Zecken)
Es gelten folgende Übergangsregeln
für den privaten Reiseverkehr:
Die alten Impfpässe behalten
ihre Gültigkeit, wenn sie
1) vor dem 3. Juli
2004 ausgestellt wurden,
2) noch gültig
sind, d.h. eine gültige Tollwutimpbescheinigung enthalten,
3) den inhaltlichen
Anforderungen für den EU-Heimtierpass entsprechen (d. h. vor allem
die eindeutige Kennzeichnung des Tieres).
Nach Ablauf der letzten
eingetragenen Tollwutimpfung werden die bisherigen Impfausweise
ungültig!
Tierhalter, die nicht
beabsichtigen zu verreisen, können weiterhin den bisherigen "Internationalen
Impfpass" benutzen, Tierbesitzer, die ohne den neuen EU-Pass
auf Reisen gehen, müssen mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall werden
Sanktionen erhoben, die bis zur Quarantänisierung des Tieres
reichen können, und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden
sind.
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